Ich bin da wenig zuversichtlich dass viel erreicht werden kann mit Anfragen wie z.B. hier an die FINMA, welche lediglich eine adminstrativ arbeitende Behörde ist und deren Tätigkeit über das Finanzmarktaufsichts-Gesetz geregelt ist.
Letztendlich bringen nur Änderungen auf Verfassungs- und Gesetztesstufe verbindliche Neuerungen. Geht man nicht den Weg über Parlament und Parteien, so ist wohl in der Schweiz der Veränderungs-Klassiker die Volksinitiative. Wie ermutigende Beispiele zeigen (Abzockerinitiative, Verwahrungsinitiative, Zweitwohnungsinitivative) können kleine Gruppierungen ohne Unterstützung grosser Parteien relativ viel bewegen.
Du hast natürlich Recht. Es ist tatsächlich fraglich, was diese Aktion bringt. Auf der anderen Seite bin ich der Meinung, dass man an verschiedenen Fronten kämpfen sollte. Bei der Finma ist stossend, dass sie über die Banken finanziert wird und doch das Wort “eidgenössisch” im Titel trägt, das ist irreführend.
Die FINMA ist wohl eine administrativ-ausführende Behörde, dennoch hat sie ein Positionspapier verfasst, dass Empfehlungen zum Anlegerschutz zum Thema hat. Wäre ein solches Positionspapier ohne jegliche Wirkung, wäre es wohl kaum verfasst worden. Mein Punkt ist, dass dieses Positionspapier angepasst werden soll, bzw. ein weiteres verfasst werden muss bezüglich Nahrungsmittelspekulation. Natürlich müssen sich diesbezügliche Bemühungen in Verfassung und Gesetz niederschlagen. Diverse Interpellationen/Motionen seitens ParlamentarierInnen wurden jedoch bis dato abgeschmettert.
Lichtblick ist die Volksinitiative, die die Juso lanciert. Volksinitiativen sind sehr kostspielig – man benötigt ein Budget von ca. 100’000.- bis 300’000.- Fr. und erfordern einen umfassenden administrativen, personellen Aufwand. Aufgrund der Budget-Voraussetzung kann man sich fragen, wie demokratisch dieses Instrument ist.
22. Juli 2012 um 14:23 Uhr
Ich bin da wenig zuversichtlich dass viel erreicht werden kann mit Anfragen wie z.B. hier an die FINMA, welche lediglich eine adminstrativ arbeitende Behörde ist und deren Tätigkeit über das Finanzmarktaufsichts-Gesetz geregelt ist.
Letztendlich bringen nur Änderungen auf Verfassungs- und Gesetztesstufe verbindliche Neuerungen. Geht man nicht den Weg über Parlament und Parteien, so ist wohl in der Schweiz der Veränderungs-Klassiker die Volksinitiative. Wie ermutigende Beispiele zeigen (Abzockerinitiative, Verwahrungsinitiative, Zweitwohnungsinitivative) können kleine Gruppierungen ohne Unterstützung grosser Parteien relativ viel bewegen.
25. Juli 2012 um 10:35 Uhr
Lieber Stefan.
Du hast natürlich Recht. Es ist tatsächlich fraglich, was diese Aktion bringt. Auf der anderen Seite bin ich der Meinung, dass man an verschiedenen Fronten kämpfen sollte. Bei der Finma ist stossend, dass sie über die Banken finanziert wird und doch das Wort “eidgenössisch” im Titel trägt, das ist irreführend.
Die FINMA ist wohl eine administrativ-ausführende Behörde, dennoch hat sie ein Positionspapier verfasst, dass Empfehlungen zum Anlegerschutz zum Thema hat. Wäre ein solches Positionspapier ohne jegliche Wirkung, wäre es wohl kaum verfasst worden. Mein Punkt ist, dass dieses Positionspapier angepasst werden soll, bzw. ein weiteres verfasst werden muss bezüglich Nahrungsmittelspekulation. Natürlich müssen sich diesbezügliche Bemühungen in Verfassung und Gesetz niederschlagen. Diverse Interpellationen/Motionen seitens ParlamentarierInnen wurden jedoch bis dato abgeschmettert.
Lichtblick ist die Volksinitiative, die die Juso lanciert. Volksinitiativen sind sehr kostspielig – man benötigt ein Budget von ca. 100’000.- bis 300’000.- Fr. und erfordern einen umfassenden administrativen, personellen Aufwand. Aufgrund der Budget-Voraussetzung kann man sich fragen, wie demokratisch dieses Instrument ist.
Unser Protest muss kreativer werden!